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Erneuter Gebührenerlass für Läden, Gastro und Taxis

Die Stadt St.Gallen hat entschieden, infolge der Schliessungen zur Eindämmung der 2. Coronavirus-Welle, Läden, Gastro-Betrieben und Taxi-Unternehmen erneut Gebühren zu erlassen.

Zur Eindämmung der 2. Welle der Corona-Pandemie wurde vom Bundesrat ein Shutdown angeordnet. Infolgedessen waren auch in der Stadt St.Gallen Läden, welche nicht Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, vom 18. Januar bis Ende Februar 2021 geschlossen. Gastro-Betriebe mussten bereits am 22. Dezember 2020 schliessen und sind, sofern kein Kantinenbetrieb läuft, auch aktuell noch geschlossen. Es ist unklar, wann diese wieder öffnen können. Die Stadt St.Gallen hat nun entschieden, dass für den Zeitraum der Schliessungen die städtischen Gebühren erlassen werden, sofern solche anfallen. Für Läden entfallen damit beispielweise die Gebühren für Kundenstopper auf öffentlichem Grund vom 18. Januar bis Ende Februar 2021. Für den Gebührenerlass bei den Gastro-Betrieben ist hingegen abzuwarten, wann diese wieder öffnen können. Hier ist unter anderem die Rede von Patentgebühren oder Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Raumes, welche üblicherweise ab dem Monat März wieder anfallen. Den Gebührenerlass für Taxi-Unternehmen macht die Stadt St.Gallen von dem Öffnungszeitpunkt der Gastro-Betriebe abhängig. Hier geht es um die Standplatzgebühren der A-Taxis, welche für den entsprechenden Zeitraum erlassen werden sollen. Aktuell werden keine dieser Gebühren in Rechnung gestellt. Dies soll erst erfolgen, wenn Klarheit herrscht, für welche Zeiträume überhaupt Gebühren erhoben werden.

Niederschwellige Unterstützung

Mit diesem erneuten Gebührenerlass will die Stadt St.Gallen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl die Läden wie auch die Gastro-Betriebe und Taxi-Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützen. An dieser Stelle sei zudem auf die städtische Corona-Anlaufstelle im Rathaus hingewiesen, welche seit Mitte Februar 2021 zu den üblichen Schalteröffnungszeiten eine niederschwellige Beratung anbietet.