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Aktuell

Maskenabgabe für Gewerbetreibende

Der Regionale Führungsstab (RFS) St.Gallen-Bodensee unterstützt die Gemeinden im Einzugsgebiet von Gaiserwald bis Rheineck bei der Maskenabgabe an Gewerbetreibende, die ihre Dienstleistungen mit speziellen Schutzkonzepten ab dem 27. April 2020 wieder anbieten.

Die Gewerbetreibenden, die am 27. April 2020 ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen, benötigen Schutzmaterial wie zum Beispiel Mund-Nasen-Schutzmasken (Hygienemasken). Im Sinne einer Dienstleistung bietet der Regionale Führungsstab (RFS) St.Gallen-Bodensee solche Masken ab dem Lager der Stadt St.Gallen zum Weiterverkauf für 75 Rappen pro Stück an. Er ermöglicht damit, den entsprechenden Branchen zeitnah und im Einklang mit den Vorgaben des Bundes wieder in den Markt einzutreten.

 

Die Hygienemasken sind ausschliesslich für Branchen vorgesehen, welche für die Wiederaufnahme ihres Betriebs gemäss Schutzkonzept des jeweiligen Verbandes auf Schutzausrüstung angewiesen sind (z.B. Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons etc.).

Die Bedarfsabklärung bei den Gemeinden beginnt ab sofort, die Verteilung der Masken ist für Ende nächster Woche vorgesehen, damit der Betrieb ab Montag, 27. April 2020, sichergestellt werden kann. Für den Bestellprozess wurde eigens eine Website eingerichtet (www.masken-sgb.ch). Die Mindestbestellmenge liegt bei 50 Stück. Die Verteilung der Masken ist Sache der jeweiligen Standortgemeinde. Es stehen einmalig insgesamt 200'000 Masken zur Verfügung.